Die diagnostischen Kriterien der insomnischen Störung sind gemäss dem Diagnostic and Statistical Manual of Mental Disorders, Fifth Edition (DSM‑5) beziehungsweise der International Classification of Diseases 11th Revision (ICD-11) wie folgt:
A. Eine im Vordergrund stehende Beschwerde der Unzufriedenheit mit der Schlafqualität oder ‑quantität, verbunden mit einem (oder mehreren) der folgenden Symptome:
1. Schwierigkeiten einzuschlafen;
2. Schwierigkeiten durchzuschlafen, mit häufigen Wachperioden, oder Schwierigkeiten, nach nächtlichen Wachperioden wieder einzuschlafen
3. Frühmorgendliches Erwachen mit der Unfähigkeit, wieder einzuschlafen.
B. Die Schlafstörung führt zu klinisch signifikantem Leiden oder Einschränkungen im sozialen, Ausbildungs-und beruflichen Leben oder anderen wichtigen Funktionsbereichen.
C. Die Schlafstörung tritt mehrere Nächte pro Woche auf
D. Die Schlafstörung hält mindestens 3 Monate an.
E. Die Schlafstörung tritt trotz ausreichender Gelegenheit für Schlaf auf.
F. Die Insomnie wird nicht besser erklärt und tritt nicht ausschliesslich im Rahmen einer anderen Schlaf-Wach- Rhythmus-Störung auf.
G. Die Insomnie ist nicht zurückführbar auf die physiologischen Effekte einer Substanz (z. B. einer Droge oder einer Medikation).
H. Die koexistierenden psychischen und körperlichen Erkrankungen erklären nicht das Auftreten der Insomnie.