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Die dia­gno­sti­schen Kri­te­ri­en der insom­ni­schen Stö­rung sind gemäss dem Dia­gno­stic and Sta­tis­ti­cal Manu­al of Men­tal Dis­or­ders, Fifth Edi­ti­on (DSM‑5) bezie­hungs­wei­se der Inter­na­tio­nal Clas­si­fi­ca­ti­on of Dise­a­ses 11th Revi­si­on (ICD-11) wie folgt:

A. Eine im Vor­der­grund ste­hen­de Beschwer­de der Unzu­frie­den­heit mit der Schlaf­qua­li­tät oder ‑quan­ti­tät, ver­bun­den mit einem (oder meh­re­ren) der fol­gen­den Sym­pto­me:

1. Schwie­rig­kei­ten ein­zu­schla­fen;
2. Schwie­rig­kei­ten durch­zu­schla­fen, mit häu­fi­gen Wach­pe­ri­oden, oder Schwie­rig­kei­ten, nach nächt­li­chen Wach­pe­ri­oden wie­der ein­zu­schla­fen
3. Früh­mor­gend­li­ches Erwa­chen mit der Unfä­hig­keit, wie­der ein­zu­schla­fen.

B. Die Schlaf­stö­rung führt zu kli­nisch signi­fi­kan­tem Lei­den oder Ein­schrän­kun­gen im sozia­len, Ausbildungs-und beruf­li­chen Leben oder ande­ren wich­ti­gen Funk­ti­ons­be­rei­chen.

C. Die Schlaf­stö­rung tritt meh­re­re Näch­te pro Woche auf

D. Die Schlaf­stö­rung hält min­de­stens 3 Mona­te an.

E. Die Schlaf­stö­rung tritt trotz aus­rei­chen­der Gele­gen­heit für Schlaf auf.

F. Die Insom­nie wird nicht bes­ser erklärt und tritt nicht aus­schliess­lich im Rah­men einer ande­ren Schlaf-Wach- Rhythmus-Störung auf. 

G. Die Insom­nie ist nicht zurück­führ­bar auf die phy­sio­lo­gi­schen Effek­te einer Sub­stanz (z. B. einer Dro­ge oder einer Medi­ka­ti­on).

H. Die koexi­stie­ren­den psy­chi­schen und kör­per­li­chen Erkran­kun­gen erklä­ren nicht das Auf­tre­ten der Insom­nie.