Wie jede Therapie wirkt auch SLEEPexpert nicht bei allen Patient*innen gleich gut. Wenn Betroffene berichten, dass sie im Rahmen des Programms keine Verbesserung bemerken, sollten Sie zunächst prüfen, ob das verkürzte Schlaffenster wirklich bereits lang genug umgesetzt wurde, um eine Veränderung zu ermöglichen. Oft stellt sich bei Nachfrage heraus, dass das Schlaffenster nicht regelmässig eingehalten wurde (z. B. mit längeren Bettzeiten am Wochenende oder mit Tagschlaf). Als Faustregel gilt: Die Bettzeitrestriktion sollte für 4 Wochen umgesetzt werden. Im Falle einer Non-Response sollten mögliche Gründe evaluiert und eine weitere Diagnostik initiiert werden. Diese sollte eine Abklärung eines Schlafapnoesyndroms sowie eine Diagnostik bezüglich eines Restless-Legs-Syndroms, periodischer Beinbewegungen oder einer circadianen Rhythmusstörung umfassen. Auch weitere somatische oder psychiatrische Differenzialdiagnosen sollten reevaluiert werden, um gegebenenfalls eine spezifische Behandlung einzuleiten. Gemäss Behandlungsleitlinie kann bei Non-Response eine medikamentöse Behandlung erwogen werden.