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Wie jede The­ra­pie wirkt auch SLEEP­ex­pert nicht bei allen Patient*innen gleich gut. Wenn Betrof­fe­ne berich­ten, dass sie im Rah­men des Pro­gramms kei­ne Ver­bes­se­rung bemer­ken, soll­ten Sie zunächst prü­fen, ob das ver­kürz­te Schlaf­fen­ster wirk­lich bereits lang genug umge­setzt wur­de, um eine Ver­än­de­rung zu ermög­li­chen. Oft stellt sich bei Nach­fra­ge her­aus, dass das Schlaf­fen­ster nicht regel­mäs­sig ein­ge­hal­ten wur­de (z. B. mit län­ge­ren Bett­zei­ten am Wochen­en­de oder mit Tag­schlaf). Als Faust­re­gel gilt: Die Bett­zeit­re­strik­ti­on soll­te für 4 Wochen umge­setzt wer­den. Im Fal­le einer Non-Response soll­ten mög­li­che Grün­de eva­lu­iert und eine wei­te­re Dia­gno­stik initi­iert wer­den. Die­se soll­te eine Abklä­rung eines Schlaf­apnoe­syn­droms sowie eine Dia­gno­stik bezüg­lich eines Restless-Legs-Syndroms, peri­odi­scher Bein­be­we­gun­gen oder einer cir­ca­dia­nen Rhyth­mus­stö­rung umfas­sen. Auch wei­te­re soma­ti­sche oder psych­ia­tri­sche Dif­fe­ren­zi­al­dia­gno­sen soll­ten reeva­lu­iert wer­den, um gege­be­nen­falls eine spe­zi­fi­sche Behand­lung ein­zu­lei­ten. Gemäss Behand­lungs­leit­li­nie kann bei Non-Response eine medi­ka­men­tö­se Behand­lung erwo­gen wer­den.