Menü

SLEEP­ex­pert setzt bewusst auf mini­ma­le Aus­schluss­kri­te­ri­en; ins­be­son­de­re gilt eine spe­zi­el­le beglei­ten­de Erkran­kung nicht als Aus­schluss­kri­te­ri­um. Für eine Teil­nah­me am Pro­gramm soll­ten die insom­ni­schen Beschwer­den zeit­lich zumin­dest teils unab­hän­gig von einer ander­wei­ti­gen aku­ten Erkran­kung oder einem Sub­stanz­kon­sum bestehen bezie­hungs­wei­se einen hohen Schwe­re­grad auf­wei­sen, der durch ein ande­res Gesund­heits­pro­blem nicht voll­stän­dig erklärt wer­den kann.