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Ist die insom­ni­sche Stö­rung gemäss kli­ni­scher Ein­schät­zung voll­stän­dig auf eine ande­re aku­te Erkran­kung oder einen Sub­stanz­kon­sum zurück­zu­füh­ren (bei­spiels­wei­se im Rah­men einer aku­ten Psy­cho­se oder eines Ent­zugs­syn­droms) und wird mit gros­ser Wahr­schein­lich­keit mit deren Bes­se­rung remit­tie­ren, kann von einer geson­der­ten Behand­lung mit SLEEP­ex­pert abge­se­hen wer­den.