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Grund­sätz­lich kön­nen Patient*innen mit und ohne Medi­ka­ti­on an SLEEP­ex­pert teil­neh­men. Jedoch ist eine Teil­nah­me nur dann sinn­voll, wenn zum gege­be­nen Zeit­punkt eine Schlaf­pro­ble­ma­tik besteht. Patient*innen, die unter Medi­ka­ti­on zufrie­den­stel­lend schla­fen, kön­nen nicht sinn­vol­ler­wei­se am Pro­gramm teil­neh­men. In einem sol­chen Fall müss­te zunächst eine Reduk­ti­on der Medi­ka­ti­on erfol­gen. Nur eine aktu­ell bestehen­de Schlaf­pro­ble­ma­tik kann sinn­voll ver­hal­tens­the­ra­peu­tisch behan­delt wer­den. Patient*innen, die auch mit Medi­ka­ti­on schlecht schla­fen, müs­sen die Medi­ka­men­te nicht zwin­gend abset­zen oder redu­zie­ren, um an SLEEP­ex­pert teil­zu­neh­men. Hier emp­fiehlt es sich, die Dosie­rung der Medi­ka­ti­on regel­mäs­sig zu prü­fen und je nach kli­ni­scher Situa­ti­on die Medi­ka­ti­on zu redu­zie­ren.