Besondere Vorsicht gilt bei Patient*innen mit bipolaren oder psychotischen Störungen oder Patient*innen mit instabilen somatischen Erkrankungen, bei denen Schlafentzug zu Phasenwechseln beziehungsweise einer Dekompensation führen kann. Hier ist in Bezug auf die Bettzeitrestriktion ein vorsichtiges Vorgehen und engmaschiges Monitoring indiziert. Hervorzuheben ist, dass das Programm nicht auf eine Verkürzung der Schlafdauer abzielt, sondern überlange Bettzeiten mindern und somit zu besserem – und eventuell auch längerem – Schlaf führen soll.