SLEEPexpert setzt bewusst auf minimale Ausschlusskriterien; insbesondere gilt eine spezielle begleitende Erkrankung nicht als Ausschlusskriterium. Für eine Teilnahme am Programm sollten die insomnischen Beschwerden zeitlich zumindest teils unabhängig von einer anderweitigen akuten Erkrankung oder einem Substanzkonsum bestehen beziehungsweise einen hohen Schweregrad aufweisen, der durch ein anderes Gesundheitsproblem nicht vollständig erklärt werden kann.