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Beson­de­re Vor­sicht gilt bei Patient*innen mit bipo­la­ren oder psy­cho­ti­schen Stö­run­gen oder Patient*innen mit insta­bi­len soma­ti­schen Erkran­kun­gen, bei denen Schlaf­ent­zug zu Pha­sen­wech­seln bezie­hungs­wei­se einer Dekom­pen­sa­ti­on füh­ren kann. Hier ist in Bezug auf die Bett­zeit­re­strik­ti­on ein vor­sich­ti­ges Vor­ge­hen und eng­ma­schi­ges Moni­to­ring indi­ziert. Her­vor­zu­he­ben ist, dass das Pro­gramm nicht auf eine Ver­kür­zung der Schlaf­dau­er abzielt, son­dern über­lan­ge Bett­zei­ten min­dern und somit zu bes­se­rem – und even­tu­ell auch län­ge­rem – Schlaf füh­ren soll.