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FAQ

Allgmei­ne Fra­gen zu SLEEP­ex­pert

SLEEP­ex­pert ist eine Anpas­sung der Kogni­ti­ven Ver­hal­tens­the­ra­pie für Insom­nie (KVT‑I) für den kli­ni­schen All­tag. Es ver­setzt medi­zi­ni­sche Fach­per­so­nen mit einem pra­xis­na­hen und struk­tu­rier­ten Behand­lungs­ma­nu­al in die Lage, Patient*innen dar­in zu unter­stüt­zen, ihren Schlaf selbst zu ver­bes­sern.

SLEEP­ex­pert bezieht sich auf zwei grund­le­gen­de Pro­zes­se der Schlaf­re­gu­la­ti­on: einen vom Schlaf-Wach-Verhalten abhän­gi­gen (home­o­sta­ti­schen) und einen tages­rhyth­mi­schen (cir­ca­dia­nen) Pro­zess.

Eine aus­rei­chend lan­ge Wach­pha­se ist not­wen­dig, um einen aus­rei­chen­den Schlaf­druck auf­zu­bau­en um ein­schla­fen zu kön­nen. Dies wird durch ein am spä­ten Abend nach­las­sen­des tages­rhyth­misch bestimm­tes Wach­signal begün­stigt (Nach­las­sen der abend­li­chen Wacherhaltungs­phase). Umge­kehrt sorgt gegen Ende der Nacht und am frü­hen Mor­gen ein tages­rhyth­misch beding­tes Schlaf­si­gnal für einen län­ge­ren Schlaf (Schlaf­er­hal­tungs­pha­se). Ein gesun­der Schlaf ergibt sich aus dem Zusam­men­spiel der bei­den Pro­zes­se mit aus­rei­chen­dem Schlaf­druck und einer geeig­ne­ten tagesrhyth­mischen (cir­ca­dia­nen) Pha­se.

Der Insom­nie Schwe­re­grad Index (ISI) ist ein Fra­ge­bo­gen zur Ein­schät­zung des Schwe­re­grads von insom­ni­schen Beschwer­den, der von Patient*innen in weni­gen Minu­ten aus­ge­füllt wer­den kann. Ein Sum­men­wert von ≥ 8 deu­tet auf eine kli­nisch rele­van­te insom­ni­sche Stö­rung hin. Auf­grung von Copy­right Richt­li­ni­en kann die­ser Fra­ge­bo­gen hier nicht zur Ver­fü­gung gestellt wer­den. Bit­te kon­tak­tie­ren Sie contact@sleepexpert.ch für wei­te­re Infor­ma­tio­nen.

SLEEP­ex­pert setzt bewusst auf mini­ma­le Aus­schluss­kri­te­ri­en; ins­be­son­de­re gilt eine spe­zi­el­le beglei­ten­de Erkran­kung nicht als Aus­schluss­kri­te­ri­um. Für eine Teil­nah­me am Pro­gramm soll­ten die insom­ni­schen Beschwer­den zeit­lich zumin­dest teils unab­hän­gig von einer ander­wei­ti­gen aku­ten Erkran­kung oder einem Sub­stanz­kon­sum bestehen bezie­hungs­wei­se einen hohen Schwe­re­grad auf­wei­sen, der durch ein ande­res Gesund­heits­pro­blem nicht voll­stän­dig erklärt wer­den kann. 

Die dia­gno­sti­schen Kri­te­ri­en der insom­ni­schen Stö­rung sind gemäss dem Dia­gno­stic and Sta­tis­ti­cal Manu­al of Men­tal Dis­or­ders, Fifth Edi­ti­on (DSM‑5) bezie­hungs­wei­se der Inter­na­tio­nal Clas­si­fi­ca­ti­on of Dise­a­ses 11th Revi­si­on (ICD-11) wie folgt:

A. Eine im Vor­der­grund ste­hen­de Beschwer­de der Unzu­frie­den­heit mit der Schlaf­qua­li­tät oder ‑quan­ti­tät, ver­bun­den mit einem (oder meh­re­ren) der fol­gen­den Sym­pto­me:

1. Schwie­rig­kei­ten ein­zu­schla­fen;
2. Schwie­rig­kei­ten durch­zu­schla­fen, mit häu­fi­gen Wach­pe­ri­oden, oder Schwie­rig­kei­ten, nach nächt­li­chen Wach­pe­ri­oden wie­der ein­zu­schla­fen
3. Früh­mor­gend­li­ches Erwa­chen mit der Unfä­hig­keit, wie­der ein­zu­schla­fen.

B. Die Schlaf­stö­rung führt zu kli­nisch signi­fi­kan­tem Lei­den oder Ein­schrän­kun­gen im sozia­len, Ausbildungs-und beruf­li­chen Leben oder ande­ren wich­ti­gen Funk­ti­ons­be­rei­chen.

C. Die Schlaf­stö­rung tritt meh­re­re Näch­te pro Woche auf

D. Die Schlaf­stö­rung hält min­de­stens 3 Mona­te an.

E. Die Schlaf­stö­rung tritt trotz aus­rei­chen­der Gele­gen­heit für Schlaf auf.

F. Die Insom­nie wird nicht bes­ser erklärt und tritt nicht aus­schliess­lich im Rah­men einer ande­ren Schlaf-Wach- Rhythmus-Störung auf. 

G. Die Insom­nie ist nicht zurück­führ­bar auf die phy­sio­lo­gi­schen Effek­te einer Sub­stanz (z. B. einer Dro­ge oder einer Medi­ka­ti­on).

H. Die koexi­stie­ren­den psy­chi­schen und kör­per­li­chen Erkran­kun­gen erklä­ren nicht das Auf­tre­ten der Insom­nie.

Die KVT‑I ist eine Kom­bi­na­ti­ons­be­hand­lung, die Ver­hal­tens­än­de­run­gen, Ent­span­nungs­übun­gen und die Modi­fi­ka­ti­on von Gedan­ken beinhal­tet. In ihrem Rah­men ver­mit­teln Therapeut*innen Wis­sen und raten zu bestimm­ten Ver­hal­tens­än­de­run­gen.

Eine Bett­zeit­re­strik­ti­on ist eine Ver­kür­zung der Bett­zeit mit dem Ziel, unan­ge­neh­me Wach­zeit im Bett zu redu­zie­ren und zu einer koso­li­dier­te­ren Schlaf­pha­se bei­zu­tra­gen.

Ein Schlaf­fen­ster ist ein Zeit­fen­ster für Schlaf mit einer gesetz­ten Zubettgeh- und Auf­steh­zeit (z.B. 23:30 bis 06:00 Uhr). Die Dau­er des Schlaf­fen­sters ist ange­passt an die der­zeit berich­te­te Schlaf­zeit. Die Uhr­zei­ten las­sen sich aus per­sön­lich bevor­zug­ten Bett­zei­ten sowie ande­ren per­sön­li­chen Fak­to­ren oder Ver­pflich­tun­gen ablei­ten.

Ist die insom­ni­sche Stö­rung gemäss kli­ni­scher Ein­schät­zung voll­stän­dig auf eine ande­re aku­te Erkran­kung oder einen Sub­stanz­kon­sum zurück­zu­füh­ren (bei­spiels­wei­se im Rah­men einer aku­ten Psy­cho­se oder eines Ent­zugs­syn­droms) und wird mit gros­ser Wahr­schein­lich­keit mit deren Bes­se­rung remit­tie­ren, kann von einer geson­der­ten Behand­lung mit SLEEP­ex­pert abge­se­hen wer­den.

Beson­de­re Vor­sicht gilt bei Patient*innen mit bipo­la­ren oder psy­cho­ti­schen Stö­run­gen oder Patient*innen mit insta­bi­len soma­ti­schen Erkran­kun­gen, bei denen Schlaf­ent­zug zu Pha­sen­wech­seln bezie­hungs­wei­se einer Dekom­pen­sa­ti­on füh­ren kann. Hier ist in Bezug auf die Bett­zeit­re­strik­ti­on ein vor­sich­ti­ges Vor­ge­hen und eng­ma­schi­ges Moni­to­ring indi­ziert. Her­vor­zu­he­ben ist, dass das Pro­gramm nicht auf eine Ver­kür­zung der Schlaf­dau­er abzielt, son­dern über­lan­ge Bett­zei­ten min­dern und somit zu bes­se­rem – und even­tu­ell auch län­ge­rem – Schlaf füh­ren soll.

Grund­sätz­lich kön­nen Patient*innen mit und ohne Medi­ka­ti­on an SLEEP­ex­pert teil­neh­men. Jedoch ist eine Teil­nah­me nur dann sinn­voll, wenn zum gege­be­nen Zeit­punkt eine Schlaf­pro­ble­ma­tik besteht. Patient*innen, die unter Medi­ka­ti­on zufrie­den­stel­lend schla­fen, kön­nen nicht sinn­vol­ler­wei­se am Pro­gramm teil­neh­men. In einem sol­chen Fall müss­te zunächst eine Reduk­ti­on der Medi­ka­ti­on erfol­gen. Nur eine aktu­ell bestehen­de Schlaf­pro­ble­ma­tik kann sinn­voll ver­hal­tens­the­ra­peu­tisch behan­delt wer­den. Patient*innen, die auch mit Medi­ka­ti­on schlecht schla­fen, müs­sen die Medi­ka­men­te nicht zwin­gend abset­zen oder redu­zie­ren, um an SLEEP­ex­pert teil­zu­neh­men. Hier emp­fiehlt es sich, die Dosie­rung der Medi­ka­ti­on regel­mäs­sig zu prü­fen und je nach kli­ni­scher Situa­ti­on die Medi­ka­ti­on zu redu­zie­ren.

Wie jede The­ra­pie wirkt auch SLEEP­ex­pert nicht bei allen Patient*innen gleich gut. Wenn Betrof­fe­ne berich­ten, dass sie im Rah­men des Pro­gramms kei­ne Ver­bes­se­rung bemer­ken, soll­ten Sie zunächst prü­fen, ob das ver­kürz­te Schlaf­fen­ster wirk­lich bereits lang genug umge­setzt wur­de, um eine Ver­än­de­rung zu ermög­li­chen. Oft stellt sich bei Nach­fra­ge her­aus, dass das Schlaf­fen­ster nicht regel­mäs­sig ein­ge­hal­ten wur­de (z. B. mit län­ge­ren Bett­zei­ten am Wochen­en­de oder mit Tag­schlaf). Als Faust­re­gel gilt: Die Bett­zeit­re­strik­ti­on soll­te für 4 Wochen umge­setzt wer­den. Im Fal­le einer Non-Response soll­ten mög­li­che Grün­de eva­lu­iert und eine wei­te­re Dia­gno­stik initi­iert wer­den. Die­se soll­te eine Abklä­rung eines Schlaf­apnoe­syn­droms sowie eine Dia­gno­stik bezüg­lich eines Restless-Legs-Syndroms, peri­odi­scher Bein­be­we­gun­gen oder einer cir­ca­dia­nen Rhyth­mus­stö­rung umfas­sen. Auch wei­te­re soma­ti­sche oder psych­ia­tri­sche Dif­fe­ren­zi­al­dia­gno­sen soll­ten reeva­lu­iert wer­den, um gege­be­nen­falls eine spe­zi­fi­sche Behand­lung ein­zu­lei­ten. Gemäss Behand­lungs­leit­li­nie kann bei Non-Response eine medi­ka­men­tö­se Behand­lung erwo­gen wer­den.

Das wich­tig­ste Ele­ment des Buchs ist das Behand­lungs­ma­nu­al zu SLEEP­ex­pert, das Schritt für Schritt durch die Anwen­dung führt – von der Indi­ka­ti­ons­stel­lung über die prak­ti­sche Durch­füh­rung bis zu einer Dis­kus­si­on schwie­ri­ger The­ra­pie­si­tua­tio­nen. Vor die­sem Behand­lungs­ma­nu­al wer­den Grund­la­gen zu Schlaf und Schlaf­re­gu­la­ti­on, zum Stö­rungs­bild Insom­nie sowie zur KVT‑I erläu­tert. Die­se Ein­füh­rung ermög­licht ein bes­se­res Ver­ständ­nis der Ent­wick­lung und Zie­le des Pro­gramms und ist wich­tig für die Qua­li­tät der Behand­lung.

Bit­te wen­den Sie sich bei Fra­gen an contact@sleepexpert.ch

Situa­tio­nen im Behand­lungs­team

Die syste­ma­ti­sche Erfas­sung von Insom­nie und die Imple­men­tie­rung des Pro­gramms füh­ren dazu, dass sich die Team­mit­glie­der aus­tau­schen, und för­dern somit die Behand­lung. Typi­scher­wei­se sind Schlaf­stö­run­gen auf Sta­ti­on ohne­hin ein gän­gi­ges The­ma, das Res­sour­cen und viel Auf­merk­sam­keit sei­tens des Behand­lungs­teams bin­det. Die Umset­zung des Pro­gramms SLEEP­ex­pert stellt also näher betrach­tet kei­nen Zusatz­auf­wand dar. Ein­mal ein­ge­führt und eta­bliert, kann es viel­mehr hel­fen, die Anfor­de­run­gen zu struk­tu­rie­ren und effi­zi­en­ter zu bewäl­ti­gen.

Eine grös­se­re Her­aus­for­de­rung für den Erfolg der ver­hal­tens­the­ra­peu­ti­schen Behand­lung der insom­ni­schen Stö­rung ist die häu­fi­ge (Über-)Verschreibung schlaf­an­stos­sen­der Medi­ka­ti­on (Hyp­no­ti­ka) im kli­ni­schen All­tag. Mit der Ver­schrei­bung oder Erhö­hung von Hyp­no­ti­ka sind oft vor­he­ri­gen Bemü­hun­gen sei­tens Team und Patient*in hin­fäl­lig und Res­sour­cen ver­schwen­det. Dies kann nicht nur zu Fru­stra­ti­on im Team füh­ren, son­dern prägt auch die wei­te­re Erwar­tungs­hal­tung an die Behand­lung – näm­lich die Annah­me, dass eine Ver­hal­tens­än­de­rung den Schlaf nicht ver­bes­sern kann. Das schwächt das Selbst­wirk­sam­keits­emp­fin­den der Patient*innen. Daher ist es von gros­ser Bedeu­tung, dass das gesam­te Behand­lungs­team das Pro­gramm kennt und unter­stützt.

The­ra­pie­si­tua­tio­nen mit Patient*innen

Für die Erar­bei­tung des Schlaf­fen­sters wer­den gemit­tel­te Wer­te von Bett- und Schlaf­zei­ten erfragt. Trotz der begrenz­ten Anga­ben kön­nen Patient*innen manch­mal, wenn auch sel­ten, ihr Schlaf-Wach-Verhalten nicht gut ange­ben. Aku­te Kri­sen­si­tua­tio­nen, schäd­li­cher Sub­stanz­kon­sum und star­ke krank­heits­be­ding­te Sym­pto­me kön­nen dazu füh­ren, dass die betrof­fe­ne Per­son aktu­ell einen ver­scho­be­nen und wech­sel­haf­ten Schlaf­rhyth­mus erlebt. Wenn Patient*innen gera­de erst ein­ge­tre­ten sind oder ihre Bett- und Schlaf­zei­ten gar nicht ermit­teln kön­nen, kann ein Schlaf­fen­ster geschätzt und eva­lu­iert wer­den. Hier­zu wird ein Schlaf­ta­ge­buch geführt. Anhand die­ser Daten und im Aus­tausch mit den Patient*innen kann das Schlaf­fen­ster ange­passt wer­den.

Patient*innen berich­ten vor allem im sta­tio­nä­ren Set­ting oft von aus­ge­dehn­ten Bett­zei­ten von über 12 Stun­den. Bei man­chen Stö­rungs­bil­dern, zum Bei­spiel Depres­si­on oder Angst­stö­run­gen, ist dies beson­ders aus­ge­prägt. Es ist von gros­ser Bedeu­tung für die Wirk­sam­keit der Inter­ven­ti­on, die Zeit vor und nach dem Schlaf­fen­ster aus­ser­halb des Betts zu ver­brin­gen. Hier kön­nen Sie in der Kom­mu­ni­ka­ti­on mit den Patient*innen das Sur­fer­bild der Kick-off-Ver­an­stal­tung nut­zen, um den Schlafdruck- Mecha­nis­mus zu ver­deut­li­chen und das indi­vi­du­el­le Ver­hal­ten zu bespre­chen. Wenn Patient*innen trotz hoher Moti­va­ti­on Schwie­rig­kei­ten haben auf­zu­ste­hen, doku­men­tie­ren Sie dies, bespre­chen Sie es im Behand­lungs­team und gege­be­nen­falls in der Visi­te zusam­men mit dem oder der Patient*in, sodass das gesam­te Behand­lungs­team wei­ter unter­stüt­zen kann.

Wenn Patient*innen, ange­passt an ihre Schlaf­zeit, ein deut­lich redu­zier­tes Schlaf­fen­ster umset­zen sol­len, bedeu­tet das, dass jetzt vie­le wei­te­re Stun­den aus­ser­halb des Betts gestal­tet wer­den müs­sen. Eine häu­fi­ge Rück­mel­dung der Patient*innen ist, dass das Bett/Schlafzimmer ihr ein­zi­ger Rück­zugs­ort ist. Moti­vie­ren Sie die Patient*innen den­noch, auf­zu­ste­hen und die Zeit aus­ser­halb des Betts zu ver­brin­gen. Eine indi­vi­du­el­le Tages­ge­stal­tung kann hier unter­stüt­zen. Hel­fen Sie Ihren Patient*innen dabei, Beschäf­ti­gun­gen zu fin­den, die sie davon ablen­ken, zurück ins Bett zu gehen. Iden­ti­fi­zie­ren Sie zusam­men einen Rück­zugs­ort aus­ser­halb des Schlaf­zim­mers.

Patient*innen berich­ten nicht sel­ten von Schwie­rig­kei­ten beim Ein- und Durch­schla­fen. Bei genau­er Nach­fra­ge kön­nen auch exter­ne Fak­to­ren ursäch­lich sein. Hier kön­nen ein­fa­che Lösun­gen wie Ohr­stöp­sel oder eine Schlaf­mas­ke manch­mal hel­fen. Die­se Unter­schei­dung ist wich­tig, da sich Ein- und Durch­schlaf­schwie­rig­kei­ten, wel­che nicht die Dia­gno­se­kri­te­ri­en erfül­len, nicht unbe­dingt durch das Pro­gramm bes­sern.